Anforderungen gemäss Art. 7, Abs. 2 SLV werden erfüllt:
- Gehörschutzpfropfen werden abgegeben
- Deklaration des maximalen Schallpegels erfolgt
- Kontrolle des Schallpegels mit einem Messgerät, welches den Leq bestimmen kann
- Der Schallpegel wird gemäss den Anforderungen der SLV, Anhang, aufgezeichnet und 30 Tage aufbewahrt
- Ausgleichszone gemäss Art. 7, Abs. 3 SLV vorhanden
- Beschreibung Ausgleichszone, Plan des Veranstaltungsortes mit Kennzeichnung der Lage und Grösse der Ausgleichszone beilegen