Ihrem Antrag sind die folgenden Dokumente beizufügen. Diese können Sie auf der nächsten Seite elektronisch hochladen.
Benötigte Dokumente:
- Erwerbstätige (angestellt) - Kopie des Arbeitsvertrages und der letzten 6 Lohnabrechnungen
- selbständig Erwerbstätige - Kopien der letzten Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung Basel-Stadt und des Protokolls zur Veranlagungsverfügung der Ausgleichkasse Basel-Stadt sowie der Bankauszüge der letzten 6 Monate, aus denen das monatliche Einkommen ersichtlich wird
- Nebenerwerb (falls vorhanden) - Kopie des Arbeitsvertrages und der letzten 6 Lohnabrechnungen
- IV-Rentner - Kopie der IV-Verfügung und der Kontoauszüge der letzten 6 Monate sowie Nachweis über weitere Einkünfte (z.B. Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen)
- Kopie/n des/der Reisepasses/pässe der nachzuziehenden Person/en
- Heiratsurkunde (*) (**) (für CH-Staatsangehörige Familienausweis), Partnerschaftsausweis
- Kopie/n Geburtsurkunde/n der nachzuziehenden Kinder (*) (**)
- Kopie/n Scheidungsurteil/e mit gerichtlichem/n Sorgerechtsentscheid/en betr. nachzuziehenden Kinder (bei alleinigem Sorgerecht) (*) (**)
- Einverständnis (beglaubigt durch die CH-Vertretung im Ausland) des anderen Elternteils, dass das/die Kind/er in die Schweiz übersiedeln darf/dürfen (bei gemeinsamem Sorgerecht oder bei fehlender Regelung des Sorgerechts)
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Mietvertrag für Auto-/Motorradabstellplatz (falls vorhanden)
- Kopie Mietvertrag für Auto-/Motorradabstellplatz (falls vorhanden)
- Kopie/n Krankenkassen-Offerte/n für nachzuziehende Person/en
- Kopie/n der Policen für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sowie weiterer Versicherungen (z.B. Lebens- Versicherung, Altersvorsorge, Rechtsschutz)
- Bestätigungen der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)
- Nachweis über die Entrichtung von Unterhaltszahlungen an Kinder im In- oder Ausland
- Nachweis über die Entrichtung von finanzieller Unterstützung an im Ausland lebende Familienmitglieder
- Nachweis über die Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern
- Nachweise über weitere finanzielle Verpflichtungen
- Nachweise über weitere Einkommen (z.B. Alimente, Versicherungsleistungen)
- Beim Nachzug zu Personen mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausnahme: EU/EFTA-Staatsangehörige) Sprachnachweis Deutsch der/des zuziehenden Ehegattin/en (Muttersprache ODER obligatorische Schule [mindestens drei Jahre] ODER Ausbildung auf Sekundärstufe II bzw. Tertiärstufe ODER Sprachdiplom bzw. Anmeldung zu einem Sprachkurs [jeweils Referenzniveau A1 mündlich])
(*) auf Deutsch übersetzt (Dokumente, die in einer unserer Landessprachen oder in Englisch abgefasst sind, müssen nicht übersetzt werden.)
(**) auf Verlangen sind dem Migrationsamt Originaldokumente vorzulegen
Zur Beachtung:
Für die Bearbeitung eines Familiennachzugsgesuches können Verfahrenskosten in Höhe von bis zu 500 Franken entstehen.