Information
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie beispielsweise Unterhaltsarbeiten an Fassaden durchführen, ein Gartenhaus errichten, Bauten und Anlagen entfernen wollen, die nicht Gebäude oder Gebäudeteile sind, etc.
Füllen Sie bitte all diejenigen Felder aus welche für Ihre Nutzung notwendig sind. Legen Sie bitte aussagekräftige Unterlagen, wie Prospekte, Pläne, etc. Ihrer Meldung bei.
Die Meldung muss mindestens 2 Wochen vor dem Arbeitsbeginn beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat eingereicht werden. Vorhaben in der Schutzzone und an eingetragenen Denkmälern sind 2 Monate vor Baubeginn auch der Basler Denkmalpflege zu melden.
Dieses Formulare und die notwendigen Planunterlagen sind dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. Sind die Voraussetzungen des Meldeverfahrens erfüllt, dann werden Vorhaben in der Schutzzone sowie an Objekten im Denkmalverzeichnis automatisch der Basler Denkmalpflege gemeldet. Vorhaben innerhalb der Schonzone werden der zuständigen Stadt- oder Ortsbildkommission weitergereicht. Davon ausgenommen sind Meldungen für Solaranlagen in der Schonzone.
Handelt es sich um Meldungen von Wärmepumpen werden diese dem Amt für Umwelt und Energie zur direkten Erledigung zugewiesen.
Das Bauvorhaben darf nur durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.