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Angaben zur Zuständigkeit des Kantons Basel-Stadt.

Information

Die stipendienrechtliche Zuständigkeit des Kantons Basel-Stadt kann nur abgeklärt werden, wenn Sie einen der folgenden Punkte erfüllen.

Zuständigkeit des Kanton Basel-Stadt

Angaben zu allfälligen vorherigen Gesuchen.

Haben Sie schon früher beim Kanton Basel-Stadt Stipendien oder Darlehen beantragt oder erhalten?
Haben Sie schon früher bei einem anderen Kanton Stipendien oder Darlehen beantragt oder erhalten?

Angaben zur aktuellen / geplanten Ausbildung.

Absolvieren Sie die Ausbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend?
Haben Sie Ihre Ausbildung oder den Studiengang gewechselt?
Gehen Sie neben Ihrer Ausbildung einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nach?

Wann finden welche Prüfungen (z.B. Bachelor/Master, Diplom usw.) statt?

Obligatorische Praktika oder obligatorische Auslandaufenthalte?

Ausbildungsnachweis

Ziehen Sie Ihre Dateien in diesen Bereich
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Angaben zur Person in Ausbildung.

Persönliche Angaben

Bitte geben Sie die AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX ein.

Anmeldung als Einwohner/in im Kanton Basel-Stadt

Haben Sie ein Kind/Kinder?
Wohnt das Kind bei Ihnen?
Wohnen Sie mit der Kindsmutter / dem Kindsvater zusammen?

Aktuelle Wohnadresse / Kontaktdaten

Information

Bei einer Adresse ohne Hausummer kann 0 angegeben werden.

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Angaben zum/zur Ehegatten/Ehegattin bzw. Konkubinatspartner/in bzw. Partner/in der Person in Ausbildung (im selben Haushalt lebend).

Erwerbstätig?
Andere Einnahmen?
Rentenbezug?
in Ausbildung?
Stipendienbezug (Bestätigung)?

Bitte ergänzen Sie die untenstehenden Angaben.

Information

Für volljährige Personen gilt die/der letzte/r Inhaber/in des Sorgerechts bzw. Obhutsrechts.

Angaben zur Mutter der Person in Ausbildung.

Im Kanton Basel-Stadt wohnhaft?
Erwerbstätig?
Rentenbezug?

Angaben zum Vater der Person in Ausbildung.

Im Kanton Basel-Stadt wohnhaft?
Erwerbstätig?
Rentenbezug?

Angaben zum Lebenslauf.

Information

Der Lebenslauf muss lückenlos vom Beginn der Volksschule bis vor Beginn der aktuellen Ausbildung, für welche Sie Ausbildungsbeiträge beantragen, erfasst werden. Bitte erfassen Sie unter Tätigkeiten auch die ausbildungsfreie und erwerbslose Zeit (z.B. Reisen, Arbeitslosigkeit, Auszeit, etc.).

Vorbildungen

Haben Sie diese Ausbildung abgeschlossen

z.B. Kaufmann EFZ, Bachelor etc.

Tätigkeiten

Bestätigung.