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Bitte geben Sie die Personalien der Eltern an.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch mindestens einen Monat vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bei der Fachstelle Tagesbetreuung vollständig und mit allen notwendigen Unterlagen einreichen müssen. Wir empfehlen, das Gesuch vier bis sechs Monate vor dem geplanten Eintritt einzureichen.

Betreuungsbeiträge werden ab Anfang oder Mitte des Folgemonats gewährt, in dem das vollständige Gesuch eingereicht wurde. Rückwirkend werden keine Betreuungsbeiträge gewährt. Die zweiwöchige Eingewöhnungszeit gilt als Eintrittsdatum.

Damit Sie Betreuungsbeiträge erhalten, muss Ihr Kind mindesten 40% eine Kita besuchen (z.B. vier halbe Tage oder zwei ganze Tage in der Woche). Oder es muss mindestens 9 Stunden in der Woche in einer Tagesfamilie sein. Ab Kindergartenalter sind es mindestens 30% in der Kindertagesstäte bzw. 6 Stunden in einer Tagesfamilie.

Partner, die seit mehr als fünf Jahren im gleichen Haushalt leben, sind ebenfalls anzugeben, auch wenn sie nicht Mutter/Vater des Kindes sind.

Person 1

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Alleinerziehend
Gleiche Adresse

Person 2

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Elternteil

Bitte geben Sie die Personalien Ihrer Kinder an.

Kind

Besucht ihr Kind den Kindergarten?
Möchten Sie Ihr Kind / Ihre Kinder in einer Kita oder in einer Tagesfamilie betreuen lassen?

Angaben zur Kita

Bitte geben Sie an, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen Ihr Kind betreut werden soll.

Gelten dieselben Betreuungszeiten auch für Ihre weiteren Kinder?

Betreuungszeiten {Vorname} {Nachname} {Geburtsdatum} (do not delete)

Vor-Schule
Vormittag
Über Mittag
Nachmittag
Ganztags
Sind andere Betreuungstage oder -zeiten möglich?

Bitte nennen Sie Ihren Anspruch auf Betreuungsbeiträge.

Anspruch Person 1

Bei unregelmässigem Erwerbspensum den Durchschnitt der letzten sechs Monate eintragen.

Anspruch Person 2

Bei unregelmässigem Erwerbspensum den Durchschnitt der letzten sechs Monate eintragen.

Andere Ansprüche

Hat Ihr Kind aus anderen Gründen Anspruch auf Betreuungsbeiträge? Wählen Sie den Grund aus:

Säuglingszuschlag

Hinweis

Für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten gibt es einen Säuglingszuschlag von 800 Franken pro Vollzeitplatz und Monat.

Beantragen Sie lediglich den Säuglingszuschlag? Diesen erhalten Sie, auch wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens keine Betreuungsbeiträge erhalten.

Bitte geben Sie Angaben zu Einkommen und Vermögen an.

Der Betreuungsbeitrag richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Eltern. Als Basis für die Berechnung gilt die letzte Steuerveranlagung des Kantons Basel-Stadt. Zur Einsichtnahme in diese ist die Fachstelle Tagesbetreuung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen vom 25. Juni 2008 (SoHaG, SG 890.700) ermächtigt.

Haben Sie eine aktuelle Steuerveranlagung des Kantons Basel-Stadt?
Weicht Ihr aktuelles Einkommen (bei Neueintritten zum Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Kita/Tagesfamilie) um 20% oder mehr vom Einkommen ihrer letzten Steuerveranlagung ab?

Weitere benötigte Angaben

Auch nicht im gleichen Haushalt lebend.

Beziehen Sie nicht steuerbare Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln (Unterstützung von privaten Personen, Unterstützung von Stiftungen usw.)?

Unterlagen

Wenn Sie keine Steuerveranlagung des Kantons Basel-Stadt haben (neu zugezogene oder quellensteuerpflichtige Personen) oder wenn Ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (bei Neueintritten zum Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Kita) um 20% oder mehr von Ihrer letzten Steuerveranlagung abweichen, berechnen wir Ihr Einkommen und Vermögen selbst. Dazu brauchen wir folgende Unterlagen:

  •  Ausbildungsnachweise für in Ausbildung stehende Kinder
  • Belege für nicht steuerbare Unterstützungen (z.B. Sozial- oder IV-Leistungen)

Bestätigung des Anspruchs 

  • Nachweis der Aus- und Weiterbildung 
  • Letzte Abrechnung der Taggelder 
  • Letzte Abrechnung der Sozialhilfe 

Erwerbseinkommen

  • Jahreslohnausweis vom Vorjahr 
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate 
  • Arbeitsverträge 
  • Geschäftsbilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre (bei Selbständigerwerbenden) 
  • Scheidungsurteil und Zahlungsbelege (bei geschiedenen Eltern) 
  • Trennungsverfügung und Zahlungsbeleg (bei getrenntlebenden, verheirateten Eltern) 
  • Verfügung Kindesschutzbehörde oder Zahlungsbeleg (bei nicht zusammenlebenden, ledigen Eltern) 

Weitere Einkünfte 

  • Verfügungen oder Belege zum Zahlungseingang für alle weiteren Einkünften wie Renten, Taggelder, Stipendien usw. 
  • Beleg Vermögensnachweis bei Vermögen über 37'500 Franken für Alleinerziehende, 60'000 Franken für Paare, zusätzlich 15'000 Franken pro Kind (z.B. Steuerveranlagung vorheriger Wohnkanton, Jahresabschluss Bankkonto) 
  • Beleg Vermögensertrag (bei einem Ertrag von mehr als 500 Franken pro Jahr)

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Allgemeine Bedingungen

Ich akzeptiere die allgemeinen Bedingungen für den Veranstaltungskalender des Erziehungsdepartements des Kanton Basel-Stadt.

Meldepflicht und Bestätigung

Sie müssen jede wesentliche Änderung an der Anspruchsberechtigung oder am Einkommen bzw. Vermögen melden. Dazu zählen etwa Veränderung des Haushalts oder Zivilstands (z. B. Trennung oder Scheidung), Veränderung der Familienverhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes) oder Veränderung des Arbeits- oder Ausbildungspensums. Sollten sich Ihre jährlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse während länger als drei Monaten um mindestens 20 % verändern, müssen Sie uns dies ebenfalls melden. Die Meldung muss bis spätestens einen Monat nach Kenntnis der Veränderung erfolgen.

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