Sie müssen jede wesentliche Änderung an der Anspruchsberechtigung oder am Einkommen bzw. Vermögen melden. Dazu zählen etwa Veränderung des Haushalts oder Zivilstands (z. B. Trennung oder Scheidung), Veränderung der Familienverhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes) oder Veränderung des Arbeits- oder Ausbildungspensums. Sollten sich Ihre jährlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse während länger als drei Monaten um mindestens 20 % verändern, müssen Sie uns dies ebenfalls melden. Die Meldung muss bis spätestens einen Monat nach Kenntnis der Veränderung erfolgen.