Für die Ausstellung Ihres IFA wird das bereits bei uns vorhandene Foto von Ihrem Führerausweis verwendet. Sind Sie im Besitz eines Führerausweises auf Probe richtet sich das Ablaufdatum des IFA nach dem Ablaufdatum des FAP.
Bitte beachten Sie, dass der/die Führerausweisinhaber/in dafür verantworlich ist, dass die Tatsachen in seinem/ihrem Führerausweis der Realität entsprechen. Achten Sie daher bitte darauf, dass das auf dem FAK vorhandene Foto aktuell ist. Sollten Sie eine Neuausstellung Ihres Führerausweises wünschen, verwenden Sie bitte das Formular Änderung im Führerausweis.