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Bitte ergänzen Sie die Angaben zur Fahrzeughalterin / zum Fahrzeughalter.

Fahrzeughalter/in
Kundennummer vorhanden?

Geben Sie den Firmenname gemäss Handelsregister ein.

Die Person konnte nicht identifiziert werden.

Bitte ergänzen Sie die Angaben zur Fahrzeughalterin / zum Fahrzeughalter.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Kontaktdaten mit Absenden des Formulars bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt gespeichert werden. Ihre Angaben werden lediglich dazu verwendet, Ihnen die gewünschte(n) Dienstleistung(en) zu erbringen und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Adresse der Firma

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Kontakt der Firma

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Die Person konnte nicht identifiziert werden.

Bitte geben Sie das entsprechende Kontrollschild an.

BS

Das Kontrollschild konnte nicht identifiziert werden.

Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit.

BS

Fahrzeug

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Gehen Sie bei Bedarf zurück, um Ihre Eingaben zu korrigieren. Mit dem Senden des Formulars werden Ihre Daten elektronisch übermittelt. Sie erhalten danach die Möglichkeit, Ihre Daten als PDF-Dokument zu speichern oder auszudrucken.

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Strafbestimmungen

Der/die Unterzeichnete erklärt, auf die strafrechtlichen Folgen gemäss Art. 97 Abs. 1 SVG, die aus missbräuchlicher Verwendung von Ausweispapieren entstehen, aufmerksam gemacht worden sein. Art. 97 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19.12.1958 über de Strassenverkehr (SVG) "Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft." Duplikat-Ausweise sind der Motorfahrzeugkontrolle unverzüglich zurückzugeben, wenn die Original-Ausweise wieder zum Vorschein kommen.