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Wichtige Informationen

Ab 2023 ist die elektronische Stimmabgabe für Stimmberechtigte mit Behinderungen des Kantons Basel-Stadt wieder möglich.

Zugelassen sind Stimmberechtigte, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können:

  • IV-Ausweis aufgrund Bezugs einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung (HE)
  • ein ärztliches Attest, welches belegt, dass die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgegeben werden kann.

Bitte füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie einen Nachweis Ihrer Behinderung bei. Das Formular wird an Ihre Stimmgemeinde übermittelt.

Künftig wird Ihnen bei jeder Abstimmung das Stimmmaterial auch für die elektronische Stimmabgabe zugesendet. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne und die briefliche Stimmabgabe stehen weiterhin bei jedem Urnengang alternativ zur Verfügung.

Damit Sie diese Unterlagen für die elektronische Stimmabgabe erhalten können, müssen wir im Stimmregister einen entsprechenden Hinweis anbringen. Mit der Übermittlung dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.

Angaben zur Person

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Bitte laden Sie hier den Nachweis Ihrer Behinderung hoch (PDF-Datei). Klicken Sie in den unten dargestellten Bereich, um Ihren Computer zu durchsuchen oder ziehen Sie den Nachweis direkt in den Bereich.

Ziehen Sie eine PDF-Datei in diesen Bereich
oder klicken Sie hier um Ihren Computer zu durchsuchen.

Bitte überprüfen Sie Ihren Auftrag in dem unten dargestellten PDF auf Vollständigkeit.

Gehen Sie bei Bedarf zurück, um Ihre Eingaben zu korrigieren. Mit dem Senden des Formulars werden Ihre Daten elektronisch übermittelt. Sie erhalten danach die Möglichkeit, Ihre Daten als PDF-Dokument zu speichern oder auszudrucken.

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