Ab 2023 ist die elektronische Stimmabgabe für Stimmberechtigte mit Behinderungen des Kantons Basel-Stadt wieder möglich.
Zugelassen sind Stimmberechtigte, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
- IV-Ausweis aufgrund Bezugs einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung (HE)
- ein ärztliches Attest, welches belegt, dass die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgegeben werden kann.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie einen Nachweis Ihrer Behinderung bei. Das Formular wird an Ihre Stimmgemeinde übermittelt.
Künftig wird Ihnen bei jeder Abstimmung das Stimmmaterial auch für die elektronische Stimmabgabe zugesendet. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne und die briefliche Stimmabgabe stehen weiterhin bei jedem Urnengang alternativ zur Verfügung.
Damit Sie diese Unterlagen für die elektronische Stimmabgabe erhalten können, müssen wir im Stimmregister einen entsprechenden Hinweis anbringen. Mit der Übermittlung dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.