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Steuerausweis für

Hinweis

  • Gemäss VO StG BS § 110 Abs. 2 wird für die Ausstellung pro Steuerausweis eine Gebühr von CHF 40.00 berechnet.
  • Die Gebühr ist elektronisch mittels Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
  • Der bestellte Steuerausweis wird nach Bezahlung ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt.
  • Es ist zu beachten, dass Personen, deren Steuern erlassen wurden oder die mit den Steuerzahlungen im Rückstand sind, bis zur Regelung der steuerlichen Verpflichtungen nicht eingebürgert werden. Offene Raten bei Abzahlungsvereinbarungen gelten als Rückstand.
  • Bitte bei Ansässigkeitsbescheinigungen unter Bemerkungen angeben für welches Land die Bescheinigung benötigt wird.
  • Ehepaare benötigen nur einen Steuerausweis (Einbürgerung und Ansässigkeitsbescheinigung).

Bitte geben Sie die AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX ein.

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Steuerausweis für folgende Mitarbeiter

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Bestellung

Hinweis

  • Gemäss VO StG BS § 110 Abs. 2 wird für die Ausstellung pro Steuerausweis eine Gebühr von CHF 40.00 berechnet.
  • Die Gebühr ist elektronisch mittels Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
  • Der bestellte Steuerausweis wird nach Bezahlung ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt.
  • Es ist zu beachten, dass Personen, deren Steuern erlassen wurden oder die mit den Steuerzahlungen im Rückstand sind, bis zur Regelung der steuerlichen Verpflichtungen nicht eingebürgert werden. Offene Raten bei Abzahlungsvereinbarungen gelten als Rückstand.
  • Bitte bei Ansässigkeitsbescheinigungen unter Bemerkungen angeben für welches Land die Bescheinigung benötigt wird.
  • Ehepaare benötigen nur einen Steuerausweis (Einbürgerung und Ansässigkeitsbescheinigung).
Steuerausweis
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An die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse senden wir Ihnen die Zahlungsbestätigung zum selbst ausdrucken.

Bitte überprüfen Sie Ihren Auftrag auf Vollständigkeit.

Hinweis

  • Gemäss VO StG BS § 110 Abs. 2 wird für die Ausstellung pro Steuerausweis eine Gebühr von CHF 40.00 berechnet.
  • Die Gebühr ist elektronisch mittels Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
  • Der bestellte Steuerausweis wird nach Bezahlung ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt.
  • Es ist zu beachten, dass Personen, deren Steuern erlassen wurden oder die mit den Steuerzahlungen im Rückstand sind, bis zur Regelung der steuerlichen Verpflichtungen nicht eingebürgert werden. Offene Raten bei Abzahlungsvereinbarungen gelten als Rückstand.
  • Bitte bei Ansässigkeitsbescheinigungen unter Bemerkungen angeben für welches Land die Bescheinigung benötigt wird.
  • Ehepaare benötigen nur einen Steuerausweis (Einbürgerung und Ansässigkeitsbescheinigung).

Gehen Sie bei Bedarf zurück, um Ihre Eingaben zu korrigieren. Mit dem Senden des Formulars werden Ihre Daten elektronisch übermittelt. Sie erhalten danach die Möglichkeit, Ihre Daten als PDF-Dokument zu speichern oder auszudrucken.

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