Verwenden Sie dieses Formular beispielsweise für Strassenquerungen, Kleinstaufgrabungen mit max. 3 Arbeitslöchern innerhalb eines Strassen- zugs, Längsgraben von max. 20 m Länge, etc. Weitere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbeschrieb.
Füllen Sie bitte all diejenigen Felder aus, welche für Ihr Vorhaben notwendig sind. Nachträgliche Ergänzungen können ein neues Gesuch bedingen.
Der Meldung ist zwingend ein aktueller Leitungskatastersituationsplan 1:200 mit den darin rot eingetragenen Aufgrabungsflächen mitzusenden. Diesen können Sie Ihren Angaben vor Versand beifügen.
Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabungen bei der Allmendverwaltung eingereicht werden. Spätestens 10 Tage nach Einreichung der Meldung erhält der Gesuchsteller Bericht, ob die Aufgrabung ausgeführt werden kann. Sobald der Bericht beim Gesuchsteller ein- getroffen ist, können Sie mit der Aufgrabung gemäss der Meldung beginnen.