Der Privatkindergarten/die Privatschule muss gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler Zugang zu Föderangeboten haben (§ 131 Abs. 1 lit. h Schulgesetz)
Hinweis: Die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik werden für Privatschülerinnen und -schüler mit Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt von der Volksschulleitung bereitgestellt. Für die folgenden Förderangebote muss der Privatkindergarten/die Privatschule den Zugang gewährleisten.
- Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
- Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler
- Schulische Heilpädagogik
Der Kindergarten oder die Schule kann diese Förderangebote schulintern oder schulextern anbieten. Bei einem schulexternen Angebot muss mindesten das Förderangebot vermittelt werden.