Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Volksschulen

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Bitte machen Sie Angaben zur Trägerschaft.

Trägerschaft

Art der Trägerschaft

Name und Adresse der Trägerschaft

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Ansprechperson für das Bewilligungsgesuch

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Bekenntnis zu Grundrechten und Grundwerten

Bestätigung

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Merkblätter

  • Anleitung 'Gesuchsformular für die Bewilligung von Privatkindergärten und Privatschulen' PDF
  • Frequently-asked-questions (FAQs) zum Ausfüllen des Gesuchsformulars PDF

Bitte machen Sie Angaben zu den Räumlichkeiten.

Name und Adresse des Kindergartens / der Schule

Falls Sie zu den Fragen auf dieser Seite Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Adresse

Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten des Kindergartens / der Schule müssen den Mindestvorschriften des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes entsprechen. Das Erziehungsdepartement leitet die Angaben zu den Räumlichkeiten an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst weiter. Bei Bedarf nimmt dieser mit der Ansprechperson des Bewilligungsgesuchs Kontakt auf.

Weitere Kontaktadressen

Für Fragen zum Brandschutz und zur Risikokontrolle ist die Feuerpolizei zuständig: Tel. 061 205 30 00; E-Mail: gvbs@gvbs.ch; Internet: www.gvbs.ch.

Für die Bewilligung von Umbauten und Umnutzungen ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig: Tel. 061 / 267 92 00; E-Mail: bdbi@bs.ch; Internet: www.bi-bs.ch.

Adresse Räumlichkeiten und Anzahl Kinder

Bemerkungen zu den Räumlichkeiten

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Merkblätter

  • Mindestvorschriften des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes für die Räumlichkeiten der Privatschulen Link

Bitte machen Sie Angaben zur Leitung und Organisation.

Strategische Leitung

Bitte geben Sie an, wer für die strategische Leitung des Kindergartens / der Schule zuständig ist. Wer entscheidet über die langfristige und grundsätzliche Entwicklung des Kindergartens / der Schule?

Strategische Leitung des Kindergartens / der Schule

Strategische Leitung des Kindergartens / der Schule

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Operative Leitung des Kindergartens / der Schule

Bitte geben Sie an, wer für die operative Leitung des Kindergartens / der Schule zuständig ist. Wer führt die Lehrpersonen und trifft die täglichen Entscheide vor Ort?

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren

Jeder Privatkindergarten / jede Privatschule muss eine Beschwerdestelle haben. Damit ist die Stelle gemeint, an die sich Schülerinnen und Schüler und/oder Erziehungsberechtigte nach einer Kontaktaufnahme mit der Schulleitung wenden können, wenn sie beispielsweise mit einem Zeugnis oder der Förderung nicht einverstanden sind.

Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer inkl. Ländervorwahl (z.B. +41) an.

Bestätigung

Angaben zum Qualitätsmanagement

Bestätigung

Bemerkungen zur Leitung und Organisation

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Bitte machen Sie Angaben zum Schulangebot.

Pädagogisches Programm

Pädagogisches Konzept

Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist nach § 131 Abs. 1 lit. c Schulgesetz, dass der Privatkindergarten oder die Privatschule über ein angemessenes pädagogisches Konzept verfügt.

Bitte beschreiben Sie Ihr pädagogisches Konzept.

Schulwochen und Schuljahre

Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist nach § 131 Abs.1 lit. e Schulgesetz, dass der Kindergarten/die Schule eine mit den staatlichen Schulen vergleichbare Anzahl an jährlichen Unterrichtsstunden anbietet.

Bitte geben Sie die Schulwochen und die Schuljahre an, die Ihr Angebot abdeckt, sowie die minimalen und maximalen Unterrichtsstunden pro Woche.

Schulwochen

Bestätigung

Wenn Sie weniger oder mehr Schulwochen als die staatlichen Schulen im Kanton Basel-Stadt anbieten, geben Sie bitte die genaue Anzahl der Schulwochen pro Jahr an.

Schuljahre

Anschlussschulen oder Anschlussangebote

Die Kinder und Jugendlichen, die den Kindergarten / die Schule besuchen, sollen am Ende des Angebots in folgende Schulen oder Angebote übertreten:

Angebot

Die Lehrpläne, die Qualifikation der Lehrpersonen und die Lehrmittel müssen auf diese Anschlüsse ausgerichtet sein.

Bitte geben Sie den Namen des Angebots ein, wenn der Anschluss an eine staatliche ausländische Schule, an ein internationales Bildungsangebot oder an einen Ausbildungsgang gewährleistet wird.

Bestätigung

Vorobligatorisches Angebot und Eintritt in Primarstufe

Vorobligatorisches Angebot: Alle Angebote, die vor dem 1. Kindergartenjahr einsetzen, gelten als vorobligatorische Angebote. Falls Kinder mehr als 16 Stunden pro Woche betreut werden, ist für den Betrieb noch zusätzlich eine Tagesbetreuungsbewilligung erforderlich. In Kombination mit einem Privatkindergarten oder einer Privatschule übernimmt der Bereich Volksschulen die Koordination der beiden Bewilligungen.

Bestätigung

Eintritt in die Primarstufe

Mit dem Beginn jedes Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum vorangegangenen 31. Juli das fünfte Altersjahr begonnen haben (§ 56 Schulgesetz).

Bestätigung

Tagesstrukturangebot

Bestätigung

Wie viele Kinder können maximal teilnehmen?

Bemerkungen zum Schulangebot

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Bitte machen Sie Angaben zur Lehrplänen, Lehrpersonen und Lehrmitteln.

Nationale Bildungsstandard

Bestätigung

Lehrplan

Bestätigung

Wenn Sie nicht nach dem Lehrplan 21 unterrichten, laden Sie bitte am Ende des Formulars Ihre Lehrpläne pro Bildungsgang hoch.

Ausländische oder internationale Curriculums

Eine Privatschule mit einem ausländischen oder internationen Curriculum muss Deutschunterricht in dem von der Volksschulleitung festgelegten Umfang anbieten (§ 131 Abs. 1 lit. 12 Schulgesetz).

Die Volksschulleitung hat den Umfang des Deutschunterrichts wie folgt festgelegt:

  1. Deutsch muss als erste Fremdsprache unterrichtet werden.
  2. Deutsch muss in allen Bildungsjahren unterrichtet werden.
  3. Umfang des Unterrichts
    a) Kindergarten und 1./2. Primarschule (1. - 4. Schuljahr): 2 Lektionen immersiver Unterricht, d.h. eine Lehr- oder Betreungsperson spricht mit den Kindern Deutsch.
    b) Ab 3. Klasse Primarschule (5. - 11. Schuljahr): 3 Lektionen pro Woche kursorischer Unterricht.

Ausländisches oder internationales Curriculum

Deutschunterricht

Qualifikation der Lehrpersonen

Bestätigung

Die erforderliche Qualifikation der Lehrpersonen bezieht sich auf die angebotenen Bildungsgänge (z.B. Schweizerische Diplome für schweizerische Bildungsgänge, französische Diplome für eine Schule mit französischem Curriculum) und das Erfordernis der Mehrheit der Lehrpersonen mit einem ausreichenden Diplom muss pro Schulstufe erfüllt sein.

Lehrmittel

Bestätigung

Zur Orientierung finden Sie hier die für die Schulen des Kantons Basel-Stadt zugelassenen Lehrmittel: www.edubs.ch/unterricht/lehrmittel

Bemerkungen zu den Qualitätsanforderungen

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Bitte machen Sie Angaben zu Förderangeboten.

Feststellung des Förderbedarfs

Bestätigung

Bitte beachten Sie die Vorgehensweise, wenn ein Kind Förderangebote benötigt.

Förderangebote

Der Privatkindergarten/die Privatschule muss gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler Zugang zu Föderangeboten haben (§ 131 Abs. 1 lit. h Schulgesetz)

Hinweis: Die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik werden für Privatschülerinnen und -schüler mit Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt von der Volksschulleitung bereitgestellt. Für die folgenden Förderangebote muss der Privatkindergarten/die Privatschule den Zugang gewährleisten.

  1. Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
  2. Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler
  3. Schulische Heilpädagogik

Der Kindergarten oder die Schule kann diese Förderangebote schulintern oder schulextern anbieten. Bei einem schulexternen Angebot muss mindesten das Förderangebot vermittelt werden.

Angebottyp

Vorgehensweise für Förderangebote

Bitte beschreiben Sie die Vorgehensweise, wenn ein Kind Förderangebote benötigt.

Bemerkungen zu den Förderangeboten

Falls Sie zu den obigen Fragen Bemerkungen haben, können Sie diese gerne hier anbringen.

Bitte laden Sie alle nötigen Beilagen hoch.

Fügen Sie diesem Gesuch bitte folgende Dokumente an:

  • Leitbild, Statuten und weitere Dokumente, die Auskunft über den Zweck der Trägerschaft geben
  • Grundriss der Räumlichkeiten (mit Angabe der Quadratmeter pro Raum)
  • Stundentafeln pro Bildungsgang
  • Lehrpläne, falls nicht nach dem Lehrplan 21 unterrichtet wird
  • Ausländisches oder internationales Curriculum
  • Liste der Lehrpersonen (mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname, Angabe des Diploms respektive Abschlusses und Bildungsinstitution sowie Anzahl der Wochenstunden)
  • Liste der Lehrmittel, die der Kindergarten oder die Schule verwendet
Ziehen Sie Ihre Dateien in diesen Bereich
oder klicken Sie hier um Ihren Computer zu durchsuchen.

Bitte überprüfen Sie Ihr Gesuch auf Vollständigkeit.

Gehen Sie bei Bedarf zurück, um Ihre Eingaben zu korrigieren. Mit dem Senden des Formulars werden Ihre Daten elektronisch übermittelt. Sie erhalten danach die Möglichkeit, Ihre Daten als PDF-Dokument zu speichern oder auszudrucken.

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